Elterninformation zur Schullaufbahnempfehlung

An die Eltern und Erziehungsberechtigten der

Kinder im 4. Schuljahrgang

 

Information zur Schullaufbahnempfehlung am Ende des 4. Schuljahrgangs

Einladung zur Informationsveranstaltung

 

Liebe Eltern,

wie Sie wissen, gibt die Grundschule ihren Schülerinnen und Schülern am Ende des 4. Schuljahrgangs eine Empfehlung für den Besuch einer weiterführenden Schulform. Trotz der frühzeitigen Ankündigung von KM Heiligenstadt, die Schullaufbahnempfehlung der Grundschulen abzuschaffen, liegen nun Informationen vor, dass dies erst im Schuljahr 15/16 erfolgen wird. Um Sie daher mit dem Zustandekommen dieser Empfehlung vertraut zu machen, gebe ich Ihnen im Folgenden einige entsprechende Hinweise.

 

I) Informationen zu den weiterführenden Schulen

Hauptschule Realschule Gymnasium Gesamtschule(n)

(IGS – KGS)

• grundlegende

Allgemeinbildung

• selbstständiges

Lernen

• Stärkung der Grundfertigkeiten

• handlungsbezogenes

Lernen

• berufliche

Orientierung

• Fortsetzung des

Bildungswegs vor

allem berufs-, unter

bestimmten Voraussetzungen

aber auch

studienbezogen

• erweiterte

Allgemeinbildung

• selbstständiges

Lernen

• individuelle Schwerpunktbildung,

z. B.

im naturwissenschaftlichen oder

sprachlichen Bereich

(2. Fremdsprache ab

dem 6. Schuljahrgang

möglich)

• Fortsetzung des

Bildungswegs

berufs- oder

studienbezogen

• breite und vertiefte

Allgemeinbildung

• selbstständiges

Lernen mit Vorbereitung

auf wissenschaftliches

Arbeiten

• individuelle Schwerpunktbildung,

z. B.

Fremdsprachen,

Naturwissenschaften,

Musik

• Fortsetzung des

Bildungswegs

studien-, aber auch

berufsbezogen

• grundlegende,

erweiterte oder

breite und vertiefte

Allgemeinbildung

• Stärkung der

Grundfertigkeiten

• selbstständiges

Lernen mit Vorbereitung

auf wissenschaftliches

Arbeiten

• individuelle

Schwerpunktbildung

• Fortsetzung des

Bildungswegs

berufs- oder

studienbezogen

 

II) Zustandekommen der Schullaufbahnempfehlung

 

Bei der Empfehlung berücksichtigt die Schule immer die gesamte Persönlichkeit eines Kindes. Ein Kriterium allein kann nicht ausschlaggebend für eine bestimmte Empfehlung sein.

Wichtig: Die Schule berät und empfiehltentscheiden tun Sie als Erziehungsberechtigte!

Diese Aspekte spielen dabei eine Rolle:

1) Leistungsstand:

Die in der folgenden Tabelle beschriebenen Notenprofile sollen der Orientierung dienen. Nicht immer wird ein dieser Tabelle entsprechendes eindeutiges Notenbild vorliegen. Auch wenn das der Fall ist, gilt es, die Aussagen zu den verschiedenen Kriterien gegeneinander abzuwägen.

Deutsch, Mathematik Sachunterricht, übrige Fächer
Hauptschule befriedigend und schwächer befriedigend und schwächer
Realschule gut und befriedigend gut und befriedigend
Gymnasium sehr gut und gut vorwiegend gut

 

2) Lernentwicklung während der Grundschulzeit

Die in der Grundschulzeit dokumentierte Lernentwicklung eines Kindes dient als Grundlage für eine Abschätzung, mit welchem Erfolg der weitere Lernweg in welcher Schulform beschritten werden kann.

3) Arbeits- und Sozialverhalten

Das – auch in den Zeugnissen ausgewiesene – Arbeits- und Sozialverhalten eines Kindes stellt ebenfalls ein wichtiges Element zur Einschätzung seiner schulischen Leistungsfähigkeit dar.

4) Erkenntnisse aus den Gesprächen mit Ihnen, den Erziehungsberechtigten

Erkenntnisse, die aus dem außerschulischen Bereich kommen, können ebenso wertvolle Hinweise auf die angemessene Schulform liefern und werden daher herangezogen.

 

III) Zeitablaufplan der Schullaufbahnempfehlung

Für die Erstellung der Empfehlung gilt folgender Zeitplan:

Zeugniskonferenz zum Ende des 1. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs (Ende Januar)

• Für jede Schülerin und jeden Schüler Beratung und Entscheidung über die voraussichtlich geeignete Schulform (vorläufige Schullaufbahnempfehlung)

• Mitteilung des Ergebnisses auf einem Formblatt an Sie, die Erziehungsberechtigten

• Beratungsgespräch mit Ihnen, den Erziehungsberechtigten und der Schülerin oder dem Schüler

• Schriftliche Abfrage der von Ihnen, den Erziehungsberechtigten, zu diesem Zeitpunkt gewünschten Schule

Zeugniskonferenz ca. 6 Wochen vor Schuljahresende.

• Für jede Schülerin und jeden Schüler wird eine Schullaufbahnempfehlung beschlossen

• Zusammen mit dem Zeugnis wird den Erziehungsberechtigten die Empfehlung mit einem Anschreiben gegen Empfangsbestätigung bekannt gegeben, gleichzeitig wird ein weiteres Beratungsgespräch schriftlich angeboten

• Sie, die Erziehungsberechtigten, melden ihr Kind an einer weiterführenden Schule an und teilen dies der Grundschule auf einem Formblatt mit

 

IV) Informationsabend zur Schullaufbahnempfehlung

Hiermit lade ich Sie herzlich ein zu einer Informationsveranstaltung zur Schullaufbahnempfehlung am

Montag, 23. September 2013 um 20.00 Uhr im Forum des Schulstandortes Blomberg.

Informationsveranstaltungen der einzelnen weiterführenden Schulen werden später folgen.

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Richter

(Rektor)

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