Hinweise bzgl. erweiterter 3G-Regelung des Landkreises / Elternabende

Liebe Eltern,

am gestrigen Dienstag, 14.09.2021, hat der Landkreis Wittmund an fünf Werktagen in Folge den Inzidenzwert von 50 überschritten. Auf Basis der aktuell geltenden Niedersächsischen Corona-Verordnung wird der Landkreis nun per Allgemeinverfügung ab morgen, 16.09.2021, eine Ausweitung der geltenden 3G-Regelung vornehmen müssen. Nähere Informationen finden Sie unter www.landkreis-wittmund.de

Wir möchten Ihnen gerne anbieten, dass wir unseren Schülerinnen und Schülern einen Schülerausweis ausstellen können, sodass Sie einen Nachweis der Zugehörigkeit zur Schule haben. Dies scheint wohl an vielen Stellen als „Testnachweis“ anerkannt zu werden, da die Schülerinnen und Schüler der bekannten gesetzlichen Testpflicht in Schulen unterliegen.

Sofern Sie von diesem Angebot Gebrauch machen wollen, senden Sie uns gerne ein aktuelles Passfoto per E-Mail zu, sodass wir Ihrem Kind einen entsprechenden Ausweis ausstellen können.
Gem. DS-GVO weise ich darauf hin, dass dies ein freiwilliges Angebot ist und Sie selbstverständlich nicht zum Übersenden eines Fotos verpflichtet sind. Für das Ausstellen eines Schülerausweises ist ein Foto jedoch, zwecks Eindeutigkeit, zwingend erforderlich.

 

Bitte beachten Sie:
Für die bevorstehenden Elternabende kommt ebenfalls die 3G-Regelung zur Anwendung. Wir bitten, dass je Kind nur ein Elternteil an den Elternabenden teilnimmt. Sollte in Einzelfällen abgewichen werden müssen, bitten wir um Rücksprache mit der Schulleitung.
Einlass kann jedoch nur mit entsprechendem Nachweis der Impfung, Genesung oder entsprechender tagesaktueller Testung gewährt werden. (siehe Hinweis)

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Kraft
– Rektor –