Elternbrief v. 26.10.2020

Aktualisierungen der Hygienemaßnahmen der GS Blomberg-Neuschoo

Sehr geehrte Eltern,

am 22.10.2020 wurde durch das Niedersächsische Kultusministerium eine überarbeitete Version des Rahmen-Hygieneplan Schule herausgegeben. Auf dieser Grundlage haben auch wir als Schule unsere Hygienemaßnahmen erneut evaluiert und überarbeitet. Die wesentlichen Neuerungen stellen wir Ihnen auf der Rückseite dieses Schreibens kurz vor. Darüber hinaus bleiben die bereits bekannten Hygienemaßnahmen weiterhin vollumfänglich in Kraft. Sie finden diese weiterhin zum Nachlesen auf unserer Homepage unter www.gs-blomberg-neuschoo.holtriem.de

Selbstverständlich werden wir auch weiterhin unsere Hygienemaßnahmen regelmäßig evaluieren und an das aktuelle Pandemiegeschehen anpassen. Bislang sind wir mit dieser Strategie sehr gut und erfolgreich gefahren, auch weil Sie und Ihre Kinder uns bei dieser schwierigen Aufgabe hervorragen und tatkräftig unterstützen. Dafür möchten wir als Kollegium uns bei Ihnen wiederholt bedanken, denn nur als Gemeinschaft ist es möglich, bestmöglich mit der aktuell schwierigen Situation umzugehen.

Aufgrund der neuen Lüftungsvorgaben und der zunehmend schlechteren und kühleren Witterungen empfehlen wir Ihnen, Ihren Kindern bei Bedarf zusätzliche Oberbekleidung (z.B. Strickjacke, Weste, …) und ggf. eine Decke mitzugeben, sodass die Kinder für die Lüftungsphasen alle 20 Minuten entsprechend versorgt sind. Bitte bedenken Sie hierbei, dass die Bekleidung und Decken regelmäßig durch Sie zu waschen sind.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien weiterhin viel Gesundheit und freuen uns, die nächste Etappe bis zu den Weihnachtsferien gemeinsam mit Ihnen zu begehen.

Im Namen des gesamten Kollegiums

Alexander Kraft
   – Rektor –

 

Neuerungen in den schulischen Hygienemaßnahmen
(gem. Rahmen-Hygieneplan Corona Schule v. 22.10.2020)

Ausschluss vom Schulbesuch oder von einer Tätigkeit in der Schule und Wiederzulassung
Personen, die aus einem Coronavirus-Risikogebiet zurückkehren, müssen sich i. d. R. beim zuständigen Gesundheitsamt melden und sich ggf. in Quarantäne begeben.

Über die Wiederzulassung zur Schule nach einer COVID-19-Erkrankung entscheidet das örtlich zuständige Gesundheitsamt gemäß der „COVID-19: Entlassungskriterien aus der Isolierung“ des Robert Koch-Instituts (RKI) (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Entlassmanagement.html ).

Persönliche Hygiene (Ergänzung)

  • Gegenstände, die ausnahmsweise von mehreren Personen genutzt werden, sind zwischen den Nutzungen mit den bereitgestellten Reinigungsmitteln zu reinigen. Ist eine Reinigung nicht möglich, so haben sich die Nutzenden vor und nach der Benutzung die Hände gründlich mit Seife zu waschen.
  • Pausenbrot – Persönliche Hygieneregeln beachten, kein Herumreichen von Brotdosen und kein Austausch oder Probieren von Speisen, Trinkflaschen und Lebensmitteln untereinander

 
Lüftung

Auf eine intensive Lüftung der Räume ist zu achten. Es ist das „20 – 5 – 20 Prinzip“ (20 Minuten Unterricht, 5 Minuten lüften, 20 Minuten Unterricht) anzuwenden. Die Lüftung hat als Stoß- bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster zu erfolgen (in Abhängigkeit von der Außentemperatur über 3 bis 10 Minuten). Während des Lüftens kann grundsätzlich Unterricht stattfinden.

In den Pausen kann und sollte darüber hinaus länger gelüftet werden.

  • Vor Beginn des Unterrichtes ist der Raum gut zu durchlüften.
  • Zwischen den Unterrichtsstunden und in den Pausen ist ebenfalls zu lüften.

Eine Dauerlüftung soll nicht erfolgen. Andauernde Zugluft ist zu vermeiden.

Ganztagsbetrieb

In Szenario B findet an offenen Ganztagsschulen kein Nachmittagsangebot statt.

Umgang mit Risikogruppen

Schülerinnen und Schüler, die einer Risikogruppe angehören oder mit einer Person der Risikogruppe in einem Haushalt leben, haben in Szenario A wieder grundsätzlich regelmäßig am Unterricht teilzunehmen. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht kann nur als Einzelfallentscheidung und in besonders begründeten Ausnahmefällen (Härtefallentscheidung) durch die Schulleitung genehmigt werden. Wenden Sie sich für nähere Informationen und Anträge an die Schulleitung.