Aktualisierte Informationen zur Neuen Influenza für Eltern und Schüler/innen
Stand: 05.11.2009
Wie ist die derzeitige Situation?
Seit April 2009 hat sich von Mexiko ausgehend das „Neue Influenzavirus“ (sog.
„Schweinegrippe“) in nahezu alle Länder der Welt verbreitet.
Auch in Deutschland waren während der Sommerferien viele Reiserückkehrer erkrankt. Seit
Beginn der kalten Witterung im Oktober 2009 nehmen die Fallzahlen wieder zu. Das Virus hat
sich inzwischen in der Bevölkerung verbreitet. Unter den Infizierten sind auch Schüler/innen und
Lehrkräfte. Es ist daher davon auszugehen, dass auch in den nächsten Wochen und Monaten
weiterhin mit Fällen von Neuer Influenza in Schulen zu rechnen ist.
Mittlerweile steht ein Impfstoff gegen die Neue Influenza zur Verfügung. Grundsätzlich können
alle Bevölkerungsgruppen von dieser Impfung profitieren. Sie wird jedoch zunächst
insbesondere chronisch Kranken, Schwangeren und Beschäftigten im medizinischen und
pflegerischen Bereich empfohlen.
Nachfolgend werden die derzeitigen Empfehlungen zur Neuen Influenza noch einmal
zusammengefasst.
Die Empfehlungen/Kopiervorlagen vom August 2009 sollten nicht mehr verwendet
werden.
Wie erkenne ich, ob jemand an der Neuen Influenza erkrankt ist?
Bei der Neuen Influenza treten in der Regel folgende Krankheitszeichen gemeinsam auf:
• plötzlich beginnendes Krankheitsgefühl mit Fieber ≥ 38°C, teilweise mit Schüttelfrost
und
• Husten
Zusätzlich kann es auch zu Muskel-, Glieder- und/oder Kopfschmerzen oder Halsschmerzen
kommen.
Die Neue Grippe verläuft bisher überwiegend milde und oft nur mit einem Teil der oben
beschriebenen typischen Krankheitszeichen. Bei Personen mit chronischen Vorerkrankungen
(z.B. chronische Krankheiten der Atemwegsorgane, des Herzkreislaufsystems oder der
Immunabwehr) sowie bei Schwangeren und Säuglingen kann es aber auch zu schwereren
Verläufen kommen.
Anhand der Krankheitszeichen eines fieberhaften Atemwegsinfektes kann man nicht immer
zweifelsfrei entscheiden, ob es sich um die Neue Grippe handelt oder um eine normale
(saisonale) Grippe oder um einen einfachen grippalen Infekt. Dies ist auch nicht zwingend
notwendig.
Wichtig ist: Ein fieberhafter Atemwegsinfekt sollte zu Hause auskuriert werden!
Was sollten Erkrankte beachten?
Schüler/innen, die an einem fieberhaften Atemwegsinfekt erkrankt sind oder erste Anzeichen
dafür aufweisen, dürfen die Schule nicht besuchen und müssen zu Hause bleiben! So können
die anderen Mitschüler/innen und Lehrkräfte vor einer Ansteckung in der Schule geschützt
werden. Ein Labornachweis der Neuen Influenza wird dafür nicht benötigt.
Schüler/innen, die zum Unterricht erschienen sind, sollten vorsorglich von diesem
ausgeschlossen werden, wenn ein fiebriger Gesamteindruck bei der betreffenden Person
besteht und/oder anhaltender Husten mit Halsschmerzen bei allgemeinem Krankheitsgefühl
vorliegt. Diese Schüler/innen sollten sich von den anderen getrennt aufhalten, bis sie nach
Hause gehen oder abgeholt werden können. Für die restliche Klasse kann der Unterricht
weitergeführt werden.
Erkrankte Schüler/innen sollten, solange sie krank sind, ihr Zuhause nicht verlassen und auch
keine Besuche empfangen.
Ein Arztbesuch ist nicht in jedem Fall erforderlich. Dieser sollte von der Schwere der
Erkrankung und der Krankengeschichte des Betroffenen abhängig gemacht werden. 2
Die unten aufgeführten Verhaltens- und Hygieneregeln sind zu beachten. Insbesondere müssen
besonders gefährdete Personen (Kleinkinder, Schwangere und Personen mit chronischen
Krankheiten (z.B. Asthma)) vor einer Ansteckung geschützt werden. Diese Personen sollten
zum eigenen Schutz vor einer Infektion mit der Neuen Influenza geimpft sein.
Ein Labornachweis für eine Influenza-Erkrankung ist nicht unbedingt erforderlich.
Erkrankte Schüler/innen dürfen erst wieder zur Schule, wenn sie mindestens einen Tag
fieberfrei sind (unter der Voraussetzung, dass keine fiebersenkenden Medikamente
eingenommen wurden), sie sich wieder wohl fühlen und fähig sind, an den normalen
Schulaktivitäten teilzunehmen.
Für die Rückkehr an die Schule ist kein ärztliches Attest notwendig.
Was sollten Schüler/innen beachten, wenn in ihrer Klasse Krankheitsfälle aufgetreten
sind?
Gesunde Schüler/innen können weiter die Schule besuchen, auch wenn Krankheitsfälle in ihrer
Klasse aufgetreten sind. Sie sollen sich sorgfältig beobachten, um Zeichen einer Ansteckung
zeitnah zu erkennen.
Schüler/innen mit chronischen Vorerkrankungen (s.o.) sollten zum eigenen Schutz vor einer
Infektion mit der Neuen Influenza geimpft sein.
Was sollten Geschwister von erkrankten Schülern/Schülerinnen beachten?
Geschwister von erkrankten Schülern/Schülerinnen können ebenfalls weiterhin die Schule oder
den Kindergarten besuchen, solange bei ihnen keine Symptome bestehen. Sie sollen sich
sorgfältig beobachten, um Zeichen einer Ansteckung zeitnah zu erkennen.
Welche Hygiene- und Verhaltensregeln sollten eingehalten werden?
• Mehrmals tägliches Händewaschen mit Seife für 20 Sekunden.
• Geschlossene Räume 3-4 Mal täglich für jeweils 10 Minuten lüften.
Erkrankte sollten darüber hinaus unbedingt die folgenden Verhaltensregeln beachten.
• Möglichst Abstand zu anderen Personen /Familienmitgliedern halten. Wenn räumlich möglich,
Schlafen und Aufenthalt in räumlicher Trennung der Erkrankten zu Nicht-Erkrankten.
• Beim Husten und Niesen von anderen Personen Abstand halten und am besten ein
Papiertaschentuch vor den Mund halten, das nach Gebrauch in den Abfall entsorgt wird.
Anschließend möglichst die Hände waschen. Wenn kein Papiertaschentuch zur Verfügung steht,
sollte in den Ärmel gehustet und geniest werden (nicht in die Hand!).
• Auf Körperkontakte wie Umarmen, Küssen, Händeschütteln usw. verzichten.
• Nicht das Besteck, Trinkgefäße oder Geschirr mit anderen teilen.
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Schule oder in der Öffentlichkeit wird weiterhin
nicht empfohlen, da ein wirksamer Schutz vor einer Ansteckung im alltäglichen Leben damit
nicht erreicht werden kann.
Sind in der jetzigen Situation Schul- oder Klassenschließungen notwendig?
Die derzeitige Situation (s.o.) rechtfertigt es nicht, die Schließung von Schulklassen oder
Schulen aus infektiologischer Sicht zu veranlassen. Durch diese Maßnahme kann gegenwärtig
weder das Ansteckungsrisiko der Schüler bzw. Lehrkräfte gesenkt, noch generell die weitere
Ausbreitung des Virus eingedämmt werden.Diese Empfehlungen zur Neue Influenza in Schulen basieren auf dem derzeitigen Wissenstand.
Wenn neue Erkenntnisse vorliegen, werden diese Empfehlungen entsprechend angepasst. Das
zuständige Gesundheitsamt vor Ort steht für eine Beratung und weitere Hilfestellung zur
Verfügung.Die Schulleitung