Liebe Eltern,
die Niedersächsische Landesschulbehörde hat per Rundverfügung heute zwei Anpassungen der Notbetreuung vorgenommen.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
• Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Die Regelung wurde in sofern angepasst, als dass ab sofort Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.
Sollten Sie die Notbetreuung benötigen, wenden Sie sich auch weiterhin telefonisch oder per Mail an uns.
Bedenken Sie jedoch auch weiterhin, dass die Notbetreuung im Sinne des Infektionsschutzes auch als NOTbetreuung zu verstehen ist. Prüfen Sie auch weiterhin zunächst, ob es sinnvollere und bessere Möglichkeiten gibt, die das Infektionsrisiko minimieren. Auch wir können nicht garantieren, dass Kinder sowie Lehrkräfte oder Pädagogische Mitarbeiter der Notgruppen nicht bereits mit dem Virus infiziert und ansteckend sind. Wir übernehmen trotz aller ergriffenen Hygienemaßnahmen keine Haftung für mögliche Infektionen.
Sollten Sie die Notbetreuung benötigen, wenden Sie sich auch weiterhin telefonisch oder per Mail an uns.
Bedenken Sie jedoch auch weiterhin, dass die Notbetreuung im Sinne des Infektionsschutzes auch als NOTbetreuung zu verstehen ist. Prüfen Sie auch weiterhin zunächst, ob es sinnvollere und bessere Möglichkeiten gibt, die das Infektionsrisiko minimieren. Auch wir können nicht garantieren, dass Kinder sowie Lehrkräfte oder Pädagogische Mitarbeiter der Notgruppen nicht bereits mit dem Virus infiziert und ansteckend sind. Wir übernehmen trotz aller ergriffenen Hygienemaßnahmen keine Haftung für mögliche Infektionen.
Des Weiteren hat die Landesschulbehörde verfügt, dass auch innerhalb der Osterferien die Notbetreuung gewährleistet ist. Entsprechend werden auch wir weiterhin eine Notbetreuung anbieten. Bezüglich der Ausgestaltung warten wir auf genauere Informationen seitens der Landesschulbehörde. Sobald diese eingegangen sind, werde ich mich wieder bei Ihnen melden.
Der zeitliche Rahmen wird sich aber voraussichtlich auch weiterhin auf werktags von 8-13 Uhr beschränken.
Der zeitliche Rahmen wird sich aber voraussichtlich auch weiterhin auf werktags von 8-13 Uhr beschränken.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich auch weiterhin gerne zur Verfügung.
Kommen Sie gut durch diese herausfordernde Zeit und bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraft
– Rektor –
– Rektor –