Inhalt: „Lernen zu Hause“, Notbetreuung
Liebe Eltern,
wie ich Ihnen bereits mit Schreiben vom 16.04.2020 mitgeteilt habe, ist eine stufenweise Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 04. Mai 2020 geplant. Hierfür laufen derzeit viele Planungen in der Schule, um den großen Herausforderungen gerecht zu werden. Ebenso erhalten die Schülerinnen und Schüler ab Mittwoch, 22.04.2020 verpflichtende Aufgaben, die im „Lernen zu Hause“ bearbeitet werden müssen.
Um Ihnen und Euch ein paar Hinweise für die Lerngestaltung zu geben, haben wir im Bereich „Aufgaben“ bei IServ ein paar Tipps zum „So lerne ich im Kinder-Homeoffice“ eingestellt. Doch auch seitens des Kultusministeriums gibt es Regelungen zum verbindlichen Lernen zu Hause, die ich Ihnen kurz zusammengefasst darstellen möchte. In aller Ausführlichkeit sind diese auf den Internetseiten des Kultusministeriums nachzulesen.
Wichtig: Ab dem 22.04.2020 müssen alle Schülerinnen und Schüler die zur Bearbeitung bereitgestellten Aufgaben bearbeiten. Es besteht weiterhin Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften geforderten Zeit zu bearbeiten. Dies bedeutet auch, dass die bestehenden Regelungen zur Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern weiterhin gelten! Nutzen Sie für die Krankmeldung Ihres Kindes bitte weiterhin eine telefonische Mitteilung oder die Möglichkeiten per E-Mail oder IServ.
Die Aufgabe der Lehrkräfte ist es, die Schülerinnen und Schüler beim Lernen zu Hause anzuleiten, zu begleiten und zu unterstützen. Ebenso werden sie Rückmeldungen zu erbrachten Leistungen geben. Der Umfang der gestellten Aufgaben liegt bei
- 1,5 Zeitstunden in den Schuljahrgängen 1 und 2 sowie
- 2 Zeitstunden in den Jahrgängen 3 und 4.
Dabei berücksichtigen wir bestmöglich die häuslichen Voraussetzungen, die unterschiedliche technische Ausstattung sowie die individuellen technischen Fähigkeiten der Kinder.
Um die Schülerinnen und Schüler bei andauernder Schulschließung oder bei eingeschränktem Schulbetrieb beim Lernen zu Hause zu unterstützen, bieten alle Lehrkräfte an jedem Schultag (Montag bis Freitag) telefonische Sprechzeiten (ggf. auch digitalen Kontakt) an.
Zur bestmöglichen pädagogischen Begleitung des Lernens zu Hause wird jedes Kind mindestens einmal pro Woche persönlich telefonisch kontaktiert, soweit das Kind in dieser Woche die Schule nicht besucht.
Die genauen Kontaktwege und Sprechzeiten der Lehrkräfte werden derzeit abgestimmt und schnellstmöglich mitgeteilt.
Ebenso gibt es Neuerungen in Bezug auf die Notbetreuung. Hierbei gilt, dass grundsätzlich Kinder, die bisher berücksichtigt wurden, auch weiterhin berücksichtigt werden.
Nach der Erweiterung der verordnungsrechtlichen Grundlage sind überdies Kinder einer Erziehungsberechtigten bzw. eines Erziehungsberechtigten, die/der in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, aufzunehmen. So können etwa die Bereiche Energieversorgung (etwa Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung), Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung), Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß- und Einzelhandel), Informationstechnik und Telekommunikation (insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze), Finanzen (Bargeldversorgung, Sozialtransfers), Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV), Entsorgung (Müllabfuhr) sowie Medien und Kultur-, Risiko- und Krisenkommunikation einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse zuzurechnen sein.
Ebenso wird auch weiterhin in besonderen Härtefällen die Möglichkeit zur Notbetreuung gewährt. Hierzu zählen u.a. drohende Kindeswohlgefährdung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf (besonders bei Alleinerziehenden) sowie drohende Kündigung und erheblicher Verdienstausfall.
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass wir auch weiterhin jeden Einzelfall prüfen und gemeinsam mit Ihnen telefonisch besprechen. Damit sind wir bislang am besten gefahren.
Auf die Notbetreuung ist auch weiterhin ausschließlich in dringenden Fällen zurückzugreifen und ausschließlich, wenn eine betriebsnotwendige Stellung gegeben ist (Nachweis des Arbeitgebers erforderlich!). Vor der Inanspruchnahme der Notbetreuung sind sämtliche anderen Möglichkeiten der Betreuung auszuschöpfen. Ziel der Einrichtungsschließungen ist die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus und dies hat weiterhin oberste Priorität.
Die Schule kann und wird zu keiner Zeit garantieren, dass Mitarbeiter oder Schülerinnen und Schüler die die Notbetreuung nutzen nicht mit dem Coronavirus infiziert sind.
Bereits bei geringsten Krankheitssymptomen ist der Besuch der Schule untersagt und das Kind Zuhause zu behalten bzw. wird das Kind umgehend nach Hause geschickt.
Aktuell planen wir die Ausgestaltung des stufenweisen Wiedereinstiegs in den Schulbetrieb. Hier gilt es eine Vielzahl von Fragen zu klären und Gruppen einzuteilen. Sobald wir eine Einteilung der Lerngruppen und eine Einteilung der Schultage (Entscheidung für eines der Modelle des Kultusministeriums) getroffen haben, werden wir Sie darüber in Kenntnis setzen. Bitte gedulden Sie sich diesbezüglich noch etwas.
Für Rückfragen stehen die Lehrkräfte und ich Ihnen selbstverständlich auch weiterhin gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung in dieser für uns alle herausfordernden Zeit. Achten Sie auch weiterhin gut auf sich und Ihre Familien und machen Sie das Beste aus der Situation. Bleiben Sie gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Kraft
– Rektor –