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Sport- und Spielefest 2009

Am 26.8.2009 hielten wir bei strahlendem Sonnenschein unser diesjähriges Sport- und Spielefest am Schulstandort Neuschoo ab.
Alle Kinder konnten sich an 10 lustigen Spielstationen austoben.
Viele hilfsbereite Eltern wirkten als Betreuer mit. Herzlichen Dank im Namen der Schulkinder!
Ein großer Dank geht auch an den „Förderverein der Grundschule Blomberg-Neuschoo e. V.“, der unter Leitung von Frau Einemann ein gesundes Frühstück spendierte!
Schauen Sie sich außer den folgenden Fotos auch den Bericht aus dem „Anzeiger für Harlingerland“ unter dem Menüpunkt „Presse“ an!

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Bücher aus der Lernmittelausleihe bitte einschlagen

Liebe Eltern,
die im Rahmen der Lernmittelausleihe entliehenen Schulbücher müssen mindestens drei Kindern nacheinander als sauberes und ansehnliches Arbeitsmittel zur Verfügung stehen.
Bitte helfen Sie dabei, dass das gelingt und schützen Sie die Bücher vor Verschmutzung und Beschädigung!
Schlagen Sie die Bücher ein (in Bucheinbandfolie oder strapazierfähiges Umschlagpapier) und geben Sie Ihrem Kind keine unsicheren Getränkebehälter ( z. B. Getränketüten) im Ranzen mit zur Schule!
Schulbücher dürfen nie in rucksackähnlichen Schultaschen getragen werden: die Buchecken stoßen beim Abstellen unweigerlich auf und werden „rund“.

Zusätzliche Leistung für die Schule (§ 24a SGB II)

Mit dem Gesetz zur Förderung von Familien und haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz) wurde eine zusätzliche Leistung für die Schule in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) aufgenommen.
Schüler, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die eine allgemeinbildende oder eine andere Schule mit dem Ziel des Erwerbs eines allgemeinbildenden Schulabschlusses besuchen, erhalten zum 01. August eines Jahres eine zusätzliche Leistung in Höhe von 100 Euro. Diese Leistung wird vom Beginn der Jahrgangsstufe 1 bis zum Abschluss der Jahrgangsstufe 10 gezahlt.
Die Leistung wird erstmals zum 01.08.2009 gezahlt.
Als weitere Voraussetzung muss mindestens ein im Haushalt lebender Elternteil am 01. August des jeweiligen Jahres Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben.
Auch Schüler, die nicht im Haushalt ihrer Eltern leben, erhalten diese Leistung, wenn sie am 01. August des jeweiligen Jahres Arbeitslosengeld II erhalten. Weitere Voraussetzung ist, dass der Umzug des Schülers vom Träger der Grundsicherung genehmigt wurde.
Bitte beachten Sie, dass die zusätzliche Leistung zweckgebunden gezahlt wird. Sie ist ausschließlich für die Beschaffung von Schulbedarf (z. B. Schreib- und Rechenmaterialien) einzusetzen. Der Träger der Grundsicherung kann einen Nachweis darüber verlangen, wofür Sie die Leistung verwendet haben. Sie sollten daher die Kaufbelege aufbewahren.

Sie müssen den Schulbesuch für die erstmalige Gewährung der Leistung rechtzeitig zum Schuljahresbeginn 2009/10 nachweisen. Anderenfalls kann die Schulbeihilfe nicht rechtzeitig ausgezahlt werden.

Danach ist eine Bestätigung über den Schulbesuch erst wieder ab Vollendung des 15. Lebensjahres des Schülers bzw. ab dem Besuch der Jahrgangsstufe 10 nötig. Als Nachweis der Einschulung kann z. B. die Aufnahmebestätigung der Schule, die Schulbescheinigung oder der Schulausweis dienen. In allen anderen Fällen ist eine Schulbescheinigung einzureichen, aus der neben dem Schultyp auch die besuchte Jahrgangsstufe hervorgehen muss.
Beachten Sie aber bitte, dass zwischenzeitliche Änderungen (z. B. Schulabbruch) unverzüglich mitzuteilen sind!
(Zentrum für Arbeit und Grundsicherung Wittmund)