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Anpassungen der NOTbetreuung

Liebe Eltern,
 
die Niedersächsische Landesschulbehörde hat per Rundverfügung heute zwei Anpassungen der Notbetreuung vorgenommen.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
 
Die Regelung wurde in sofern angepasst, als dass ab sofort Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.
Sollten Sie die Notbetreuung benötigen, wenden Sie sich auch weiterhin telefonisch oder per Mail an uns.
Bedenken Sie jedoch auch weiterhin, dass die Notbetreuung im Sinne des Infektionsschutzes auch als NOTbetreuung zu verstehen ist. Prüfen Sie auch weiterhin zunächst, ob es sinnvollere und bessere Möglichkeiten gibt, die das Infektionsrisiko minimieren. Auch wir können nicht garantieren, dass Kinder sowie Lehrkräfte oder Pädagogische Mitarbeiter der Notgruppen nicht bereits mit dem Virus infiziert und ansteckend sind. Wir übernehmen trotz aller ergriffenen Hygienemaßnahmen keine Haftung für mögliche Infektionen.

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