An die Eltern und Erziehungsberechtigten der
Kinder im 4. Schuljahrgang
Information zur Schullaufbahnempfehlung am Ende des 4. Schuljahrgangs
Einladung zur Informationsveranstaltung
Liebe Eltern,
wie Sie wissen, gibt die Grundschule ihren Schülerinnen und Schülern am Ende des 4. Schuljahrgangs eine Empfehlung für den Besuch einer weiterführenden Schulform. Trotz der frühzeitigen Ankündigung von KM Heiligenstadt, die Schullaufbahnempfehlung der Grundschulen abzuschaffen, liegen nun Informationen vor, dass dies erst im Schuljahr 15/16 erfolgen wird. Um Sie daher mit dem Zustandekommen dieser Empfehlung vertraut zu machen, gebe ich Ihnen im Folgenden einige entsprechende Hinweise.
I) Informationen zu den weiterführenden Schulen
Hauptschule |
Realschule |
Gymnasium |
Gesamtschule(n)
(IGS – KGS) |
• grundlegende
Allgemeinbildung
• selbstständiges
Lernen
• Stärkung der Grundfertigkeiten
• handlungsbezogenes
Lernen
• berufliche
Orientierung
• Fortsetzung des
Bildungswegs vor
allem berufs-, unter
bestimmten Voraussetzungen
aber auch
studienbezogen |
• erweiterte
Allgemeinbildung
• selbstständiges
Lernen
• individuelle Schwerpunktbildung,
z. B.
im naturwissenschaftlichen oder
sprachlichen Bereich
(2. Fremdsprache ab
dem 6. Schuljahrgang
möglich)
• Fortsetzung des
Bildungswegs
berufs- oder
studienbezogen |
• breite und vertiefte
Allgemeinbildung
• selbstständiges
Lernen mit Vorbereitung
auf wissenschaftliches
Arbeiten
• individuelle Schwerpunktbildung,
z. B.
Fremdsprachen,
Naturwissenschaften,
Musik
• Fortsetzung des
Bildungswegs
studien-, aber auch
berufsbezogen |
• grundlegende,
erweiterte oder
breite und vertiefte
Allgemeinbildung
• Stärkung der
Grundfertigkeiten
• selbstständiges
Lernen mit Vorbereitung
auf wissenschaftliches
Arbeiten
• individuelle
Schwerpunktbildung
• Fortsetzung des
Bildungswegs
berufs- oder
studienbezogen |
II) Zustandekommen der Schullaufbahnempfehlung
Bei der Empfehlung berücksichtigt die Schule immer die gesamte Persönlichkeit eines Kindes. Ein Kriterium allein kann nicht ausschlaggebend für eine bestimmte Empfehlung sein.
Wichtig: Die Schule berät und empfiehlt – entscheiden tun Sie als Erziehungsberechtigte!
Diese Aspekte spielen dabei eine Rolle:
1) Leistungsstand:
Die in der folgenden Tabelle beschriebenen Notenprofile sollen der Orientierung dienen. Nicht immer wird ein dieser Tabelle entsprechendes eindeutiges Notenbild vorliegen. Auch wenn das der Fall ist, gilt es, die Aussagen zu den verschiedenen Kriterien gegeneinander abzuwägen.
|
Deutsch, Mathematik |
Sachunterricht, übrige Fächer |
Hauptschule |
befriedigend und schwächer |
befriedigend und schwächer |
Realschule |
gut und befriedigend |
gut und befriedigend |
Gymnasium |
sehr gut und gut |
vorwiegend gut |
2) Lernentwicklung während der Grundschulzeit
Die in der Grundschulzeit dokumentierte Lernentwicklung eines Kindes dient als Grundlage für eine Abschätzung, mit welchem Erfolg der weitere Lernweg in welcher Schulform beschritten werden kann.
3) Arbeits- und Sozialverhalten
Das – auch in den Zeugnissen ausgewiesene – Arbeits- und Sozialverhalten eines Kindes stellt ebenfalls ein wichtiges Element zur Einschätzung seiner schulischen Leistungsfähigkeit dar.
4) Erkenntnisse aus den Gesprächen mit Ihnen, den Erziehungsberechtigten
Erkenntnisse, die aus dem außerschulischen Bereich kommen, können ebenso wertvolle Hinweise auf die angemessene Schulform liefern und werden daher herangezogen.
III) Zeitablaufplan der Schullaufbahnempfehlung
Für die Erstellung der Empfehlung gilt folgender Zeitplan:
Zeugniskonferenz zum Ende des 1. Halbjahres des 4. Schuljahrgangs (Ende Januar)
• Für jede Schülerin und jeden Schüler Beratung und Entscheidung über die voraussichtlich geeignete Schulform (vorläufige Schullaufbahnempfehlung)
• Mitteilung des Ergebnisses auf einem Formblatt an Sie, die Erziehungsberechtigten
• Beratungsgespräch mit Ihnen, den Erziehungsberechtigten und der Schülerin oder dem Schüler
• Schriftliche Abfrage der von Ihnen, den Erziehungsberechtigten, zu diesem Zeitpunkt gewünschten Schule
Zeugniskonferenz ca. 6 Wochen vor Schuljahresende.
• Für jede Schülerin und jeden Schüler wird eine Schullaufbahnempfehlung beschlossen
• Zusammen mit dem Zeugnis wird den Erziehungsberechtigten die Empfehlung mit einem Anschreiben gegen Empfangsbestätigung bekannt gegeben, gleichzeitig wird ein weiteres Beratungsgespräch schriftlich angeboten
• Sie, die Erziehungsberechtigten, melden ihr Kind an einer weiterführenden Schule an und teilen dies der Grundschule auf einem Formblatt mit
IV) Informationsabend zur Schullaufbahnempfehlung
Hiermit lade ich Sie herzlich ein zu einer Informationsveranstaltung zur Schullaufbahnempfehlung am
Montag, 23. September 2013 um 20.00 Uhr im Forum des Schulstandortes Blomberg.
Informationsveranstaltungen der einzelnen weiterführenden Schulen werden später folgen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Richter
(Rektor)