Anpassungen der NOTbetreuung

Liebe Eltern,
 
die Niedersächsische Landesschulbehörde hat per Rundverfügung heute zwei Anpassungen der Notbetreuung vorgenommen.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich,
• Beschäftigte zur Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen,
• Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr,
• Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
 
Die Regelung wurde in sofern angepasst, als dass ab sofort Kinder in die Notbetreuung aufgenommen werden können, wenn allein eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter zu einer der o.a. Berufsgruppen zu rechnen ist.
Sollten Sie die Notbetreuung benötigen, wenden Sie sich auch weiterhin telefonisch oder per Mail an uns.
Bedenken Sie jedoch auch weiterhin, dass die Notbetreuung im Sinne des Infektionsschutzes auch als NOTbetreuung zu verstehen ist. Prüfen Sie auch weiterhin zunächst, ob es sinnvollere und bessere Möglichkeiten gibt, die das Infektionsrisiko minimieren. Auch wir können nicht garantieren, dass Kinder sowie Lehrkräfte oder Pädagogische Mitarbeiter der Notgruppen nicht bereits mit dem Virus infiziert und ansteckend sind. Wir übernehmen trotz aller ergriffenen Hygienemaßnahmen keine Haftung für mögliche Infektionen.

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Aktuelles und Lernangebot

Liebe Eltern,

aufgrund der aktuellen Krisensituation möchten wir Sie über einige wichtige Regelungen und Vorgaben in Kenntnis setzen. 

  • Es dürfen durch die Schule keine verbindlichen Aufgaben gestellt werden!
  • Gerne stellen wir Ihnen  ein freiwilliges Lernangebot zur Verfügung bzw. verlinken auf kostenfreie Angebote im Internet. Die Bearbeitung ist freiwillig und nicht verpflichtend!
  • Die Kinder können Lücken in ihren Arbeitsheften füllen oder bereits bearbeitete Aufgaben nochmals bearbeiten. Bitte führen Sie mit Ihren Kindern keine neuen Lerninhalte ein.
  • Bearbeitete Aufgaben werden weder bewertet noch fließen sie in die Benotung ein.
  • Ein regelmäßiges Üben von Grundfertigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen ist immer sinnvoll.  

Wir wünsche Ihnen, Ihren Familien und Angehörigen weiterhin alles Gute in dieser schwierigen Zeit. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!

Das Kollegium und die Mitarbeiter der Grundschule Blomberg-Neuschoo

 

Freiwilliges schulisches Lernangebot: Aktuelles und Lernangebot weiterlesen

Hinweise und Informationen wg. Schulschließung vom 16.03.2020 bis 18.04.2020

Hinweis bzgl. der Schuleingangsuntersuchungen zum Sj. 2020/21:
Alle Termine und weitere Unterlagen sind auf dem Postweg unterwegs zu Ihnen. Der gesetzte Terminrahmen vom 21.-24.04.2020 ist bleibt bis auf weiteres bestehen.

Hinweis bzgl. der Schulanmeldungen für das Sj. 2021/22: 
Liebe Eltern, 
wir haben die Anmeldefrist für das Sj. 2021/22 bis zum 30.04.2020 verlängert. Sie können gerne die ausgefüllten Anmeldeformulare sowie eine Kopie der Geburtsurkunde in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Standortes Blomberg werfen. Dieser wird auch weiterhin regelmäßig geleert.


Informationen nach Schulschließungen in Niedersachsen                                                              
(Freitag, 13.03.2020)

Liebe Eltern,

die Niedersächsische Landesschulbehörde hat mit Rundverfügung vom 13.03.2020 die Erteilung von Unterricht im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit untersagt. Für Schulen bedeutet dies, dass der Unterricht einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.

Die Schule wird eine Notbetreuung in kleinen Gruppen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr einrichten. Diese Notbetreuung wird für Kinder beider Standorte am Standort Blomberg durchgeführt. Eine Ganztagsbetreuung bis 15.00 Uhr sowie die Einrichtung eines Schulbusses ist aktuell nicht vorgesehen. Sollte sich an dieser Sachlage etwas ändern, werde ich Sie umgehend informieren.

Die Notbetreuung ist nach Vorgabe des Kultusministeriums auf das notwendige Maß zu begrenzen. Sie dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
a) Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
b) Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
c) Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefälle (z.B. drohende Kündigung oder Verdienstausfall). Über den jeweiligen besonderen Härtefall entscheidet die Schulleitung.
Die ostfriesischen Landkreise weisen darauf hin, dass eine Notbetreuung nur für die Kinder gewährleistet werden kann, deren Erziehungsberechtigte beide in den oben aufgeführten Berufsfeldern tätig sind. (gem. Pressemitteilung 21/2020 zu Coronavirus, Samstag 14.03.2020)

Sollten Sie die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen müssen bitten wir um eine schriftliche Anmeldung per Mail an gsblombergneuschoo@ewetel.net unter Nennung des Namens und der Klasse des Kindes sowie eine kurze Begründung, warum sie die Notbetreuung benötigen (siehe Vorgabe des Kultusministeriums bzgl. der Berufsgruppen). 

Ergänzung (14.03.2020)
Antrag auf Notbetreuung eines Kindes (DOWNLOAD)
(Der Antrag ist zwingend am Montag mit der Nutzung der Notbetreuung ausgefüllt vorzulegen. Die schriftliche Anmeldung per Mail bleibt weiterhin zwingend erforderlich!) 

Wir haben Hinweise und Informationen wg. Schulschließung vom 16.03.2020 bis 18.04.2020 weiterlesen

Der Landkreis Wittmund hat für den heutigen Montag, 10.02.2020, aufgrund der Witterung den Unterrichtsausfall angeordnet.  

Der Unterricht fällt an allen allgemein- und berufsbildenden Schulen des Landkreises aus.

Nächster regulärer Unterrichtstag ist Dienstag, 11.02.2020.