Hinweis bzgl. der Schuleingangsuntersuchungen zum Sj. 2020/21:
Alle Termine und weitere Unterlagen sind auf dem Postweg unterwegs zu Ihnen. Der gesetzte Terminrahmen vom 21.-24.04.2020 ist bleibt bis auf weiteres bestehen.
Hinweis bzgl. der Schulanmeldungen für das Sj. 2021/22:
Liebe Eltern,
wir haben die Anmeldefrist für das Sj. 2021/22 bis zum 30.04.2020 verlängert. Sie können gerne die ausgefüllten Anmeldeformulare sowie eine Kopie der Geburtsurkunde in einem verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Standortes Blomberg werfen. Dieser wird auch weiterhin regelmäßig geleert.
Informationen nach Schulschließungen in Niedersachsen
(Freitag, 13.03.2020)
Liebe Eltern,
die Niedersächsische Landesschulbehörde hat mit Rundverfügung vom 13.03.2020 die Erteilung von Unterricht im Zeitraum vom 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 landesweit untersagt. Für Schulen bedeutet dies, dass der Unterricht einschließlich des Ganztagsbetriebes nicht mehr stattfindet und ersatzlos ausfällt.
Die Schule wird eine Notbetreuung in kleinen Gruppen von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr einrichten. Diese Notbetreuung wird für Kinder beider Standorte am Standort Blomberg durchgeführt. Eine Ganztagsbetreuung bis 15.00 Uhr sowie die Einrichtung eines Schulbusses ist aktuell nicht vorgesehen. Sollte sich an dieser Sachlage etwas ändern, werde ich Sie umgehend informieren.
Die Notbetreuung ist nach Vorgabe des Kultusministeriums auf das notwendige Maß zu begrenzen. Sie dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Hierzu gehören insbesondere folgende Berufsgruppen:
a) Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
b) Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
c) Beschäftigte im Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche.
Ausgenommen von dieser Verfügung ist auch die Betreuung in besonderen Härtefälle (z.B. drohende Kündigung oder Verdienstausfall). Über den jeweiligen besonderen Härtefall entscheidet die Schulleitung.
Die ostfriesischen Landkreise weisen darauf hin, dass eine Notbetreuung nur für die Kinder gewährleistet werden kann, deren Erziehungsberechtigte beide in den oben aufgeführten Berufsfeldern tätig sind. (gem. Pressemitteilung 21/2020 zu Coronavirus, Samstag 14.03.2020)
Sollten Sie die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen müssen bitten wir um eine schriftliche Anmeldung per Mail an gsblombergneuschoo@ewetel.net unter Nennung des Namens und der Klasse des Kindes sowie eine kurze Begründung, warum sie die Notbetreuung benötigen (siehe Vorgabe des Kultusministeriums bzgl. der Berufsgruppen).
Ergänzung (14.03.2020)
Antrag auf Notbetreuung eines Kindes (DOWNLOAD)
(Der Antrag ist zwingend am Montag mit der Nutzung der Notbetreuung ausgefüllt vorzulegen. Die schriftliche Anmeldung per Mail bleibt weiterhin zwingend erforderlich!)
Wir haben Hinweise und Informationen wg. Schulschließung vom 16.03.2020 bis 18.04.2020 weiterlesen →