Grundsätze zur Zensierung Stand: 29.11.2017
Nach den Kerncurricula von 2006/2014 / 2017 und dem § 59 NSchG dienen Zeugnisse
in erster Linie der Information der Schüler/Innen sowie der Erziehungsberechtigten über den erreichten Leistungsstand sowie über
Lernschwierigkeiten. Sie dienen auch der Information über das Arbeits- und Sozialverhalten.
Die Noten werden in den Hauptfächern wie nachstehend beschrieben ermittelt:
Deutsch in den Klassen 3 und 4
- Schriftliche Leistungen (6 Lernkontrollen pro Schuljahr) 50 %
(6 schriftliche Lernkontrollen pro Schuljahr (mind.)
Kompetenzbereich Richtig schreiben muss in 4 Lernkontrollen enthalten sein,
Kompetenzbereich Texte verfassen darf Teil mindestens einer Lernkontrolle
sein; alle Kompetenzbereiche sollen im Sj. berücksichtigt werden,
Kombinationen ausdrücklich erwünscht)
- Fachspezifische Leistungen 25 %
(z.B. Präsentation, Unterrichtsdokumentation, Textgestaltungsmöglichkeiten, … - Mündliche Leistungen + indiv. Beobachtungen 25 %
(z.B. Beiträge zu Unterrichtsgesprächen, Zuhörverhalten beim Vorlesen und
Erzählen)
Mathematik in den Klassen 3 und 4
- Schriftliche Leistungen 50 %
6-8 schriftliche Leistungskontrollen, davon 2 besondere Lernaufgaben
(z.B. Forschermappe, Lernplakat, …) - Unterrichtsbeiträge (Unterrichtsgespräche, Heft- / Mappenführung, 25 %
fachspezifische Arbeitsweisen, Präsentationen, Partner-/Gruppenarbeiten) - Kurze „Kopfrechendiktate“ (schriftliche oder computergestützt), 10 %
Automatisierung (z.B. 1×1 Reihen, Zahlendiktate, …) - Individuelle mündliche Überprüfungen am Ende bestimmter Lernabschnitte 15 %
(z.B. Vorstellung von Rechenverfahren, Diagrammen, Lösungswegen, …)
Sachunterricht in den Klassen 3 und 4
- Spezifische mündliche und praktische Leistungen 60 %
Präsentationen in Form von Referaten und Vorträgen
Anwendung perspektivbezogener und perspektivübergreifender Methoden
(hier z.B. Bauen, Herstellen, Informationen beschaffen, …)
Mündliche Beschreibungen von Arbeitsprozessen und Ergebnissen
(z.B. Erklären, Vergleichen, Bewerten)
Beiträge zum Unterrichtsgespräch
Mündliche Überprüfungen (z.B. Expertengespräch, Abfragen, …)
- Spezifische schriftliche Leistungen 40 %
(10% der 40% entfallen weiterhin auf die Mappenführung)
Dokumentation (z.B. Plakat, Themenheft, Lerntagebuch, …)
Anwendung perspektivbezogener und perspektivübergreifender Methoden
(hier z.B. Skizzieren, Informationen auswerten und darstellen, …)
Anfertigung von z.B. Tabellen, Zeichnungen, Plänen, Karten
Schriftliche Lernkontrollen
vorgeschriebene Leistungsfeststellungen:
1. Schuljahr: keine Vorgaben
2. Schuljahr: eine Präsentation oder eine Dokumentation pro Schulhalbjahr, eine
schriftliche Lernkontrolle im 2. Hj.
3./4. Schuljahr: eine Präsentation und eine Dokumentation pro Schulhalbjahr,
2-3 schrftl. Lernkontrollen pro Sj.
Englisch in Klasse 4
Hörverstehen 60 %
Sprechen 20 %
Lesen 10 %
mündliche Mitarbeit 10 %
Religion
2 – 4 Klassenarbeiten pro Jahr 30 %
Fachspezifische Leistungen (Mappen, Gebete, Referate) 20 %
mündliche Mitarbeit 50 %
Kunst
Fachspezifische Leistungen 60 %
Planung, Mitarbeit, Durchführung 30 %
Kommunikation, Präsentation, Darstellung 10 %
Textiles Gestalten und Werken
Planung und Herstellung des Werkstückes 20 %
Endprodukt, Genauigkeit, Sauberkeit der Ausführung, Farbgebung 70 %
Rücksichtnahme, Hilfsbereitschaft, Vollständigkeit des Materials 10 %
Musik
2 – 4 Klassenarbeiten pro Jahr 30 %
Fachspezifische Leistungen 20 %
mündliche Mitarbeit 50 %
Sport und Schwimmen
Das Lernverhalten 25 %
Der individuelle Leistungsfortschritt 25 %
Das Können/die persönliche Einzelleistung 25%
Das Sozialverhalten 25 %
Ohne ausreichende Entschuldigung können nicht angefertigte Hausarbeiten durchaus mit „ungenügend“ in die mündliche Note einfließen.
Des Weiteren gesteht der Gesetzgeber in § 50 NSchG der Lehrkraft einen Pädagogischen Freiraum zu, der sich auf Erziehen, Unterrichten und Zensurengebung bezieht.
Selbstverständlich bemühen wir uns die Leistungen der Schüler/Innen nach einheitlichen Maßstäben auszurichten, um dem Grundsatz der Gleichbehandlung und Chancengleichheit Genüge zu tun.
Die Grundsätze zur Zensierung wurden am 16.05.2015 auf der Gesamtkonferenz beschlossen. Mit Beschluss der Gesamtkonferenz vom 29.11.2017 wurden die Grundsätze der Zensierung für die Fächer Mathematik, Deutsch und Sachunterricht geändert.
Die Grundsätze werden den Eltern am 1. Elternabend/ zu Beginn der Klasse 3 zur Kenntnis gegeben.