Die Gesamtkonferenz der Grundschule Blomberg-Neuschoo hat am 18.11.2013 folgenden Beschluss gefasst:
Ausgehend von der Feststellung, dass Schülerinnen und Schüler nach Beendigung der Grundschulzeit oftmals nicht ausreichende Lesefertigkeiten besitzen, selbst, wenn sie ihren Leselehrgang erfolgreich durchlaufen haben, scheint es erforderlich zu sein, sowohl die Lesefertigkeit durch vermehrtes Lesetraining zu steigern als auch das Lesen im außerschulischen Leben der Grundschulkinder intensiver zu verankern.
Zur Förderung der Lesekompetenz und zur Weckung eines dauerhaften Leseinteresses führt die Grundschule Blomberg-Neuschoo daher beginnend im Schuljahr 2013/14 als Bestandteil der häuslichen Schularbeit eine Verpflichtung zur Lektüre altersangemessener Kinderliteratur ein. Von einem Zeitpunkt gegen Ende des Leselehrganges an ist damit jedes Schulkind verpflichtet, monatlich mindestens ein Buch oder Texte eines Lehrwerkes in der Weise zu lesen, dass es in der Lage ist, sein Verständnis des Inhaltes zu dokumentieren. Dass dazu nötige Prozedere wird über das Leseportal Antolin abgewickelt. Die Schule stellt nach Leseumfang und -schwierigkeit differenzierte Lektüre, einschließlich ausgewählter Texte aus den Lehrwerken, zur Verfügung. Die Kinder können aber auch für den Zweck geeignete Lektüre aus dem häuslichen Umfeld wählen. Bei der Auswahl der geeigneten Schwierigkeitsstufe berät die Fachlehrkraft Deutsch, i. d. R. also die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer. Nach Möglichkeit sollte in mindestens einer Unterrichtsstunde pro Woche die Möglichkeit zur Nutzung des Antolinportales eingeräumt werden. Besonders anzuerkennende Leistungen aus dem Bereich Verpflichtende Lektüre können im Zeugnis der Kinder gewürdigt werden.“