Anmeldung der im Jahr 2015 einzuschulenden Kinder

Liebe Eltern,

erreicht Ihr Kind bis zum 30. September im Jahr 2015 sein 6. Lebensjahr wird es zu Beginn des Schuljahres 2015/16 schulpflichtig. Sie müssen Ihr Kind in diesem Fall bereits jetzt in der Grundschule Blomberg-Neuschoo anmelden. Zur Anmeldung benötigen sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes oder einen entsprechenden Auszug aus dem Familienstammbuch. Sollte zu der Frage, wer für Ihr Kind erziehungsberechtigt ist, ein Urteil eines Familiengerichts vorliegen, bringen Sie dieses bitte ebenfalls zur Anmeldung mit.

Bitte melden Sie Ihr Kind an einem der folgenden Termine Ihrer Wahl in der Schule an:

  • Montag, 24.3.14, von 8.15 – 12.15 Uhr am Schulstandort Blomberg (Sekretariat)
  • Mittwoch, 26.3.14, von 8.15 – 12.15 Uhr am Schulstandort Blomberg (Sekretariat)
  • Freitag, 28.3.14, von 8.30 – 10.30 am Schulstandort Neuschoo (Lehrerzimmer)

Bei der Anmeldung erhalten Sie auch den Termin für das Sprachfeststellungsverfahren, das alle Kinder ein Jahr vor der Einschulung zu durchlaufen haben.

 

Mit freundlichem Gruß

Klaus-J. Richter

(Rektor)

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